Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung: März 2011 

(nachfolgend “AGB”) von:

Steuergerät Rezek n
Johannes Brokampstr 24
45355 Essen
Tel.: 0201 458 63 592

Email: airbagreparatur@outlook.de

Steuergerät Rezek. (nachfolgend: “Verkäufer”) bietet Kunden unter anderem über den Online-Shop Produkte zum Kauf an. Für die insoweit abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.

§ 1. Geltungsbereich

(1) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Steuergerät Rezek.. Sie gelten bei Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(3) Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend in Bezug auf technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen in der Form, Farbe und / oder im Gewicht, die im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten bleiben. Die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte.

(2) Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt mit dem bis dahin das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande.

(3) Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit der “Sofort-Kaufen”-Funktion versehen, kommt der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option ausübt. Die Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.

(4) Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche “Sofort-Kaufen” anklickt und den Vorgang mit seinem eBay-Passwort bestätigt.

(5) Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt daher unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird Steuergerät Rezek. den Kunden unverzüglich informieren; die Gegenleistung wird im Fall des Rücktritts unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

§ 3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile. Der Verkauf von Gebrauchtwaren unterfällt der Differenzbesteuerung – d.h. es wird die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen.

(2) Alle Preise gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Diese Kosten der Versendung, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet, hat der Kunde ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers zu tragen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist Steuergerät Rezek. berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

(3) Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach der Wahl des Verkäufers.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(5) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

(6) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden um mehr als zwei Wochen nach der Anzeige der Versandbereitschaft durch Steuergerät Rezek. verzögert, kann der Verkäufer pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises des Liefergegenstandes berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist; Steuergerät Rezek. ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

§ 4. Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde zahlt grundsätzlich per Vorkasse, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen;Steuergerät Rezek. behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durchSteuergerät Rezek. anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

(1) Soweit v als Kommissionär tätig ist, erhält Steuergerät Rezek. die Artikel vom Kommittenten nicht zu Eigentum. Jedoch ist Steuergerät Rezek. befugt, im eigenen Namen über die Sachen zu verfügen. Bei Verbrauchern bleibt das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

(3) Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Steuergerät Rezek. einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, u.a. auch bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt Steuergerät Rezek. jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Steuergerät Rezek., die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich Steuergerät Rezek., die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies aber der Fall, kann Steuergerät Rezek. verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

(6) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Eigentümer vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen, erwirbt der Eigentümer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Eigentümer nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, besteht Einigkeit, dass der Kunde an den Eigentümer anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für den Eigentümer.

(7) Steuergerät Rezek. verpflichtet sich, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

§ 6. Rückgaberecht und –folgen, WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Steuergerät Rezek
Inhaber Hassanein Rezek
Johannes Brokampstr 24
45355 Essen
Email: airbagreparatur@outlook.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 7. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des

Kunden richten sich nach folgenden Bestimmungen:

(1) Nacherfüllungsanspruch

Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet Steuergerät Rezekfür Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden dem Kunden durch den Verkäufer nicht erstattet.

(2) Sonstige Gewährleistungsansprüche

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB.

(3) Mangelanzeige und Beweislasttragung

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Eine Mangelanzeigepflicht für Verbraucher besteht nicht. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(4) Transportschäden

Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, Steuergerät Rezek. diese unverzüglich mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweilige Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Unter anderem hat der Kunde die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren.

(5) Gewährleistungsfristen

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht die Mängelansprüche nach § 7 Abs. 6 dieser AGB vollständig ausgeschlossen sind. Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit der Verkäufer nach § 8 Abs. 1 dieser AGB uneingeschränkt haftet. Die aufgeführten Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit Liefergegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

(6) Gewährleistung bei Gebrauchtwaren

Gebrauchte Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Darüber hinaus sind gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund –ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Der Gewährleistungsausschluss gilt jedoch nicht, soweit der Verkäufer nach § 8 Abs. 1 dieser AGB uneingeschränkt haftet, der Liefergegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

(7) Garantiebedingungen

Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren.

§ 8. Haftung

(1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Steuergerät Rezek. uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet Steuergerät Rezek. uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.

(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Steuergerät Rezek., soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(3) Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet Steuergerät Rezek. gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche.

(5) Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen der beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

§ 9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

(2) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von Steuergerät Rezek., soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

(3) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Steuergerät Rezek.. Wahlweise ist Steuergerät Rezek. aber befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr in einem solchen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Bestimmungen des Vertrags soweit wie möglich entspricht.

§ 17) Nach der Deaktivierung der Wegfahrsperre blinkt i.d.r die Wegfahrsperrenlampe im Tacho. Diese kann manuell entfernt werden. Diese Lampe ist typischerweise nicht Verkehersrelevant, sodass die TÜV Abnahme keine probleme verursachen dürfte.